Die Autowäsche in der Fair Car Wash Textilen-Autowaschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung nachfolgender
Algemeine Geschäftsbedingungen
- Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
- Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
- Das Personal der Fair Car Wash Autowaschstraße hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheiniger Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann.
- Das Benutzer der Fair Car Wash Autowaschstraße ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Der Waschstraßenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
- Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Fair Car Wash Autowaschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
- Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstückes dem Betriebsleiter bzw. dem Personal mitgeteilt worden ist.
- Von der Haftung ausgeschlossen sind:- Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 31,5 cm (lt. Bild)
– Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6 cm (lt. Bild)
– Felgen mit überstehendem Felgenrand (lt. Bild/Felge breiter als Reifen)
– Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an den Hinterachse
– Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
– Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen.
Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. - Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten:
- Der Benutzer sollte sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Sauger und SB-Automaten von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/das Personal darüber zu informieren. Diese Informations-pflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder danach eine Beschädigung an den Sachen/Anlagenteile auftritt. Den Saugschlauch nicht über den Autolack ziehen! (evtl. Schleifspuren)
- Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Benutzung der Fair Car Wash SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden
Algemeine Geschäftsbedingungen
- Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
- Der Mindestabstand der Hochdrucklanze zum Fahrzeug – von ca. 30 cm – ist einzuhalten.
- Der Benutzer sollte sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB.Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/das Personal darüber zu informieren.Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteilen auftritt.
- Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren.Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (NOT-Aus) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
- Die SB-Waschanlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung benutzt werden. Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
- Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagen-betreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
- Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie nicht verwendet werden!
- „Vorsicht beim Saugen“ aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können, für die keine Haftung übernommen wird. Den Saugschlauch nicht über den Autolack ziehen! (evtl. Schleifspuren).
- Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 2,90 m.
- Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
- Waschzeiten für € 0,50 = 50 sec.
Saugerzeiten für € 0,50 = 4 min, für € 1,- = 8 min, € 2,- = 16 min. - Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Autowäsche in der Fair Car Wash Textilen-Autowaschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung nachfolgender
Algemeine Geschäftsbedingungen
- Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
- Der Benutzer der Waschanlage hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.
- Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagen-Betreiber nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören, (z.B. Spoiler, Antenne o. ä.) verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagen-Unternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Das gleiche gilt bei Nichtbefolgung etwaiger Anweisungen des Waschanlagenunternehmers oder seines Personals.
- Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
- Der Kunde / Fahrzeugführer hat offensichtliche Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
- Fahrzeuge, für die ein Waschtermin gebucht wurde, werden bevorzugt behandelt!!! Der Betreiber bemüht sich, Termine vereinbarungsgemäß einzuhalten, jedoch besteht bei evtl. Verzögerung kein Anrecht auf Schadenersatz.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 01’2016 – Fair Car Wash – Herrnapfelstrasse 6 – 60435 Frankfurt am Main – Tel. 069-90722957 Die Geschäftsleitung